RDS: Informationsbeauftragte Anzeige
D17000336• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
99005019261000 Anzeige des Informationsbeauftragten Entgegennahme Wenn Sie ein pharmazeutisches Unternehmen betreiben das Fertigarzneimittel in den Verkehr bringt, müssen Sie der zuständigen Stelle eine Informationsbeauftragte Person anzeigen. Ebenfalls ist jede Änderung unverzüglich anzuzeigen.
Handlungsgrundlage
- § 74a (3) AMG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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