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RDS: Informationsbeauftragte Anzeige

D17000336 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


99005019261000 Anzeige des Informationsbeauftragten Entgegennahme Wenn Sie ein pharmazeutisches Unternehmen betreiben das Fertigarzneimittel in den Verkehr bringt, müssen Sie der zuständigen Stelle eine Informationsbeauftragte Person anzeigen. Ebenfalls ist jede Änderung unverzüglich anzuzeigen.

Handlungsgrundlage


  • § 74a (3) AMG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Informationsbeauftragte Anzeige

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


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