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Antrag auf Bodenrichtwertauskunft

D17000340 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Für Informationen über Bodenrichtwerte z. B. im Vorfeld eines Grundstückskaufs, Bauvorhabens oder für die Steuer kann die Antragstellende Person die Bodenrichtwerte online einsehen oder Auskünfte und Auszüge erhalten.

Handlungsgrundlage


  • § 196 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB); § 12 Absatz 2 Gutachterausschussverordnung (BayGaV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Bodenrichtwertauskunft

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden