Antrag auf Bodenrichtwertauskunft
D17000340• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Für Informationen über Bodenrichtwerte z. B. im Vorfeld eines Grundstückskaufs, Bauvorhabens oder für die Steuer kann die Antragstellende Person die Bodenrichtwerte online einsehen oder Auskünfte und Auszüge erhalten.
Handlungsgrundlage
- § 196 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB); § 12 Absatz 2 Gutachterausschussverordnung (BayGaV)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden