Betriebsplanverfahren Rahmenbetriebsplan ohne UVP (Ablehnungsbescheid)
D17000370• Version 1.0•
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Inhalt
Definition
Ablehnungsbescheid: Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Verfahren zur Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau. Der Rahmenbetriebsplan setzt den äußersten Rahmen für die geplante Aktivität und fixiert die Eckdaten des unternehmerischen Vorhabens. Er wird im Gegensatz zu Haupt- und Sonderbetriebsplänen für einen längeren Zeitraum aufgestellt. Im Rahmenbetriebsplanverfahren wird geklärt, ob oder unter welchen Voraussetzungen ein Bergbauvorhaben an einem konkreten Ort realisiert werden kann. Für einen solchen Rahmenbetriebsplan benötigt man eine Zulassung. Die Zulassung erteilt die Bergbehörde des Bundeslandes, in dem das Bergbauvorhaben liegt. Mit einem zugelassenen Rahmenbetriebsplan darf man noch keine konkreten bergbaulichen Maßnahmen umsetzen, wie beispielsweise Bohrungen oder seismische Untersuchungen. Dazu muss im weiteren Genehmigungsverfahren ein Haupt- oder Sonderbetriebsplan eingereicht werden. Erst wenn dieser von der zuständigen Bergbehörde zugelassen worden ist, darf man konkrete bergbauliche Maßnahmen durchführen.
Handlungsgrundlage
- § 55 BBergG (Bundesberggesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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