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Betriebsplanverfahren Rahmenbetriebsplan ohne UVP (Ablehnungsbescheid)

D17000370 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 methodisch freigegeben

Inhalt

Definition


Ablehnungsbescheid: Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Verfahren zur Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau. Der Rahmenbetriebsplan setzt den äußersten Rahmen für die geplante Aktivität und fixiert die Eckdaten des unternehmerischen Vorhabens. Er wird im Gegensatz zu Haupt- und Sonderbetriebsplänen für einen längeren Zeitraum aufgestellt. Im Rahmenbetriebsplanverfahren wird geklärt, ob oder unter welchen Voraussetzungen ein Bergbauvorhaben an einem konkreten Ort realisiert werden kann. Für einen solchen Rahmenbetriebsplan benötigt man eine Zulassung. Die Zulassung erteilt die Bergbehörde des Bundeslandes, in dem das Bergbauvorhaben liegt. Mit einem zugelassenen Rahmenbetriebsplan darf man noch keine konkreten bergbaulichen Maßnahmen umsetzen, wie beispielsweise Bohrungen oder seismische Untersuchungen. Dazu muss im weiteren Genehmigungsverfahren ein Haupt- oder Sonderbetriebsplan eingereicht werden. Erst wenn dieser von der zuständigen Bergbehörde zugelassen worden ist, darf man konkrete bergbauliche Maßnahmen durchführen.

Handlungsgrundlage


  • § 55 BBergG (Bundesberggesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Betriebsplanverfahren Rahmenbetriebsplan ohne UVP (Ablehnungsbescheid)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden