RDS_Bestellung einer verantwortlichen Person nach dem Sprengstoffgesetz Anzeige
D17000426• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
99089068169000 Bestellung einer verantwortlichen Personen nach dem Sprengstoffgesetz Um eine Bestellung einer verantwortlichen Person nach § 21 (4) SprengG anzuzeigen, müssen Sie diese Anzeige schriftlich verfassen. Die Person muss einen gültigen Befähigungsschein nach § 20 SprengG besitzen.
Handlungsgrundlage
- § 21 SprengG;§ 19 SprengG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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