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RDS_Bestellung einer verantwortlichen Person nach dem Sprengstoffgesetz Anzeige

D17000426 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


99089068169000 Bestellung einer verantwortlichen Personen nach dem Sprengstoffgesetz Um eine Bestellung einer verantwortlichen Person nach § 21 (4) SprengG anzuzeigen, müssen Sie diese Anzeige schriftlich verfassen. Die Person muss einen gültigen Befähigungsschein nach § 20 SprengG besitzen.

Handlungsgrundlage


  • § 21 SprengG;§ 19 SprengG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

RDS_Bestellung einer verantwortlichen Person nach dem Sprengstoffgesetz Anzeige

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


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