Antrag auf Anerkennung Sachverständige
D17000469• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
methodisch freigegeben
Inhalt
Definition
Im Bergbausektor können amtlich anerkannte Sachverständige die hoheitliche Prüfung und Abnahme bestimmter Einrichtungen und Tätigkeiten übernehmen. Ihre Tätigkeit beruht auf besonderer bergrechtlicher Grundlage wie zum Beispiel der Elektro-Bergverordnung oder der Tiefbohrverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Die amtliche Anerkennung muss für die Ausübung einer solchen Tätigkeit beantragt werden. Die zuständige Bergbehörde kann die Anerkennung bewilligen, sachlich beschränken, zeitlich befristen und mit Auflagen verbinden.
Handlungsgrundlage
- § 23a ABBergV (Allgemeine Bundesbergverordnung)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden