Sperrzeitänderung (alle Bundesländer)
D17000473• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
methodisch freigegeben
Inhalt
Definition
99025004057000 Sperrzeit Verkürzung 99025004044000 Sperrzeit Aufhebung 99025004020000 Sperrzeit Verlängerung - Für Gaststätten und für die Durchführung von Veranstaltungen gilt eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Die Verkürzung, die Verlängerung oder die vollständige Aufhebung der Sperrzeit kann beantragt werden.
Handlungsgrundlage
- § 18 Gaststättengesetz (GastG) in der Fassung vom 10.03.2017
Formularangaben
Verkürzung, Verlängerung oder vollständige Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
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