Anzeige von besonderen Betriebsereignissen - Unfallanzeige
D17000500• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
methodisch freigegeben
Inhalt
Definition
Ein im Bergbau tätiges Unternehmen trägt die Verantwortung für mögliche Gefahren. Es müssen der zuständigen Bergbehörde betriebliche Ereignisse gemeldet werden, bei denen Personen zu Schaden kommen. Dabei handelt es sich um Ereignisse, die Verletzungen oder Tod einer oder mehrerer Personen herbeiführen oder herbeigeführt haben. Wird keine Anzeige gestellt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 EUR geahndet werden kann.
Handlungsgrundlage
- § 74 (3) BBergG (Bundesberggesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden