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Anzeige über die Erstanmeldung Heimarbeit Entgegennahme

D17000503 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


99006047261000 Erstmalige Beschäftigung Heimarbeit Entgegennahme Unternehmen, die zum ersten Mal Heimarbeit vergeben, müssen vorab die zuständige Behörde informieren. Das gilt auch dann, wenn nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten geplant sind.

Handlungsgrundlage


  • § 7 Heimarbeitsgesetz (HAG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige der erstmaligen Ausgabe von Heimarbeit

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


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