RDS: Tierschutzbeauftragte Bestellung
D17000504• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
99110013061000 Tierschutzbeauftragte Bestellung Einrichtungen, in denen Tierversuche an Wirbeltieren oder Kopffüßern durchgeführt werden, benötigen eine Tierschutzbeauftragte Person. Diese muss vor Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde gemeldet werden.
Handlungsgrundlage
- § 5 Tierschutzversuchstierverordnung (TierSchVersV) in der Fassung vom 31.08.2015;§ 10 Tierschutzgesetz (TierSchG) in der Fassung vom 19.06.2020;§ 7 Tierschutzgesetz (TierSchG) in der Fassung vom 19.06.2020
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
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