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RDS: Tierschutzbeauftragte Bestellung

D17000504 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


99110013061000 Tierschutzbeauftragte Bestellung Einrichtungen, in denen Tierversuche an Wirbeltieren oder Kopffüßern durchgeführt werden, benötigen eine Tierschutzbeauftragte Person. Diese muss vor Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde gemeldet werden.

Handlungsgrundlage


  • § 5 Tierschutzversuchstierverordnung (TierSchVersV) in der Fassung vom 31.08.2015;§ 10 Tierschutzgesetz (TierSchG) in der Fassung vom 19.06.2020;§ 7 Tierschutzgesetz (TierSchG) in der Fassung vom 19.06.2020

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Meldung einer Tierschutzbeauftragten Person

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


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