RDS_Antrag auf Ausnahme einer Beschäftigung gemäß §§ 28, 29 MuSchG
D17000545• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie eine schwangere oder stillende Frau zwischen 20 Uhr und 22 Uhr oder in Nachtarbeit und Mehrarbeit, sowie der Art und dem Arbeitstempo beschäftigen möchten, müssen Sie sich dies genehmigen lassen. NEU_Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit und vom Verbot der Nachtarbeit in besonderen Fällen, sowie der Art der Arbeit und dem Arbeitstempo Bewilligung NEU_Antrag über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 und 22 Uhr Genehmigung
Handlungsgrundlage
- § 28 (1) MuSchG v. 23. Mai 2017;§ 29 (1) Nr. 1 MuSchG v. 23. Mai 2017;§ 29 (1) Nr. 8 MuSchG v. 23. Mai 2017
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
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