Antrag Betriebsplanverfahren Rahmenbetriebsplan mit UVP - Änderung
D17000591• Version 1.0•
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Inhalt
Definition
Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Verfahren zur Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau. Der Rahmenbetriebsplan setzt den äußersten Rahmen für die geplante bergbauliche Aktivität und fixiert die Eckdaten des unternehmerischen Vorhabens. Im Gegensatz zu Haupt- und Sonderbetriebsplänen werden Rahmenbetriebspläne für einen längeren Zeitraum aufgestellt. Im Rahmenbetriebsplanverfahren wird geklärt, ob oder unter welchen Voraussetzungen ein Bergbauvorhaben an einem konkreten Ort realisiert werden kann. Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich, muss ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist in der Regel die Bergbehörde des Bundeslandes, in dem das Bergbauvorhaben liegt. Soll ein Rahmenbetriebsplan mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nachträglich geändert werden, muss dafür eine Zulassung bei der zuständigen Bergbehörde beantragt werden. Bei wesentlichen Änderungen müssen diese in dem Rahmenbetriebsplan aufgezeigt werden. Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich, muss erneut ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Handelt es sich bei den Anpassungen um unwesentliche Änderungen, kann die zuständige Bergbehörde von einem neuen Planfeststellungsverfahren absehen.
Handlungsgrundlage
- § 51 BBergG (Bundesberggesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
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Versionshinweis
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