Antrag Betriebsplanverfahren UVP-Pflicht - Allgemeine Vorprüfung
D17000592• Version 1.0•
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Inhalt
Definition
Wenn ein Unternehmen im Bergbau tätig ist und ein bergbauliches Neuvorhaben plant, muss die zuständige Behörde eine allgemeine Vorprüfung durchführen. Mit dieser allgemeinen Vorprüfung stellt die Behörde fest, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verpflichtend ist. Der Vorhabenträger ist verpflichtet die Vorprüfung vorzubereiten und der zuständigen Behörde relevante Angaben zu den Merkmalen des Neuvorhabens, des Standorts sowie zu den möglichen erheblichen Umweltauswirkungen zu machen. Welche Vorhaben sich für die allgemeine Vorprüfung qualifizieren, kann man der Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ der Anlage 1 aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entnehmen.
Handlungsgrundlage
- §§ 5-7 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung)
Formularangaben
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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