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Antrag Betriebsplanverfahren UVP-Pflicht - Allgemeine Vorprüfung

D17000592 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 methodisch freigegeben

Inhalt

Definition


Wenn ein Unternehmen im Bergbau tätig ist und ein bergbauliches Neuvorhaben plant, muss die zuständige Behörde eine allgemeine Vorprüfung durchführen. Mit dieser allgemeinen Vorprüfung stellt die Behörde fest, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verpflichtend ist. Der Vorhabenträger ist verpflichtet die Vorprüfung vorzubereiten und der zuständigen Behörde relevante Angaben zu den Merkmalen des Neuvorhabens, des Standorts sowie zu den möglichen erheblichen Umweltauswirkungen zu machen. Welche Vorhaben sich für die allgemeine Vorprüfung qualifizieren, kann man der Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ der Anlage 1 aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entnehmen.

Handlungsgrundlage


  • §§ 5-7 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag Betriebsplanverfahren UVP-Pflicht - Allgemeine Vorprüfung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden