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Antrag Betriebsplanverfahren UVP-Pflicht - Standortbezogene Vorprüfung

D17000593 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 methodisch freigegeben

Inhalt

Definition


Wenn ein Unternehmen im Bergbau tätig ist und ein bergbauliches Neuvorhaben plant, muss die zuständige Behörde eine standortbezogene Vorprüfung durchführen. Mit dieser standortbezogenen Vorprüfung stellt die Behörde fest, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verpflichtend ist. Stufe 1: * Die Behörde prüft, ob besondere örtliche Gegebenheiten von dem Neuvorhaben bestimmten Schutzkriterien unterliegen. * Wenn dies zutrifft, folgt Stufe 2. Stufe 2: * Die Behörde überprüft, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen. Der Vorhabenträger ist verpflichtet die Vorprüfung vorzubereiten und der zuständigen Behörde relevante Angaben zu den Merkmalen des Neuvorhabens, des Standorts sowie zu den möglichen erheblichen Umweltauswirkungen zu machen. Welche Vorhaben sich für die standortbezogene Vorprüfung qualifizieren, kann man der Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ der Anlage 1 aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entnehmen.

Handlungsgrundlage


  • §§ 5-7 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag Betriebsplanverfahren UVP-Pflicht - Standortbezogene Vorprüfung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden