Antrag Betriebsplanverfahren UVP-Pflicht - Standortbezogene Vorprüfung
D17000593• Version 1.0•
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Inhalt
Definition
Wenn ein Unternehmen im Bergbau tätig ist und ein bergbauliches Neuvorhaben plant, muss die zuständige Behörde eine standortbezogene Vorprüfung durchführen. Mit dieser standortbezogenen Vorprüfung stellt die Behörde fest, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verpflichtend ist. Stufe 1: * Die Behörde prüft, ob besondere örtliche Gegebenheiten von dem Neuvorhaben bestimmten Schutzkriterien unterliegen. * Wenn dies zutrifft, folgt Stufe 2. Stufe 2: * Die Behörde überprüft, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen. Der Vorhabenträger ist verpflichtet die Vorprüfung vorzubereiten und der zuständigen Behörde relevante Angaben zu den Merkmalen des Neuvorhabens, des Standorts sowie zu den möglichen erheblichen Umweltauswirkungen zu machen. Welche Vorhaben sich für die standortbezogene Vorprüfung qualifizieren, kann man der Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ der Anlage 1 aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entnehmen.
Handlungsgrundlage
- §§ 5-7 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung)
Formularangaben
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Versionshinweis
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