Betriebsplanverfahren UVP-Pflicht (Feststellungsbescheid Durchführung mit UVP)
D17000601• Version 1.0•
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Inhalt
Definition
Feststellungsbescheid Durchführung mit UVP: Wenn ein Unternehmen im Bergbau tätig ist und ein bergbauliches Neuvorhaben plant, muss die zuständige Behörde eine allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung durchführen. Mit dieser Vorprüfung stellt die Behörde fest, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verpflichtend ist. Der Vorhabenträger ist verpflichtet die Vorprüfung vorzubereiten und der zuständigen Behörde relevante Angaben zu den Merkmalen des Neuvorhabens, des Standorts sowie zu den möglichen erheblichen Umweltauswirkungen zu machen. Welche Vorhaben sich für die allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung qualifizieren, kann man der Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ der Anlage 1 aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entnehmen.
Handlungsgrundlage
- §§ 5-7 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
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Versionshinweis
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