Anzeige von besonderen Betriebsereignissen (Ablehnungsbescheid)
D17000605• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
methodisch freigegeben
Inhalt
Definition
Ablehnungsbescheid: Ein im Bergbau tätiges Unternehmen trägt die Verantwortung für mögliche Gefahren. Es müssen der zuständigen Bergbehörde auch betriebliche Ereignisse ohne Personenschaden gemeldet werden. Dabei handelt es sich um Ereignisse, * die den Tod oder eine schwere Verletzung einer oder mehrerer Personen herbeiführen können sowie * Ereignisse, deren Kenntnis mögliche Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Beschäftigten, Dritten oder für den Betrieb verhütet oder beseitigt.
Handlungsgrundlage
- § 74 (3) BBergG (Bundesberggesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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