Hunde- und Katzenausstellung Anzeige
D17000638• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Für Veranstaltungen mit Tieren gelten besondere Pflichten. Als Veranstalterin oder Veranstalter müssen Sie bestimmte Hundeausstellungen oder Katzenausstellungen anzeigen. Dazu gehören Hundeausstellungen oder Katzenausstellungen und ähnliche Veranstaltungen.
Handlungsgrundlage
- § 4 (1) und (2) Tollwutverordnung (TollwV)
Formularangaben
Hundeausstellungen oder Katzenausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Hunden oder Katzen anzeigen
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
2024-05-15