Vornamen
F00000154• Version 1.3•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Plural zu Vorname
Handlungsgrundlage
- § 5 (2) Nr. 2 PAuswG vom 21.6.2019; Anhang 3 PAuswV vom 28.9.2017; Tabelle 9 BSI TR-03123 Version 1.5.1
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie die Vornamen an. Es empfiehlt sich die Vornamen genau so anzugeben, wie sie auf den offiziellen Ausweisdokumenten, z.B. Personalausweis angegeben sind.
Technische Beschreibung
Laut BSI TR-03123 soll Vorname ≤ 80 Zeichen betragen. Laut PAuswV soll Vorname nicht mehr als 26 Zeichen bzw. 2*40 = 80 Zeichen betragen.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Harmonisiert
Versionshinweis
Rechtsbezug aktualisiert