Nicht dauernd getrennt lebende/r Lebenspartner/in eines Haushaltsmitglieds
F00000229• Version 1.0•
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Inhalt
Definition
Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner sind Personen gleichen Geschlechts, die im Sinne des § 1 Absatz 1 LPartG erklärt haben, eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen; Nach § 15 Absatz 5 Satz 1 LPartG leben Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Lebenspartner sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft ablehnt. Eine häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten oder Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt leben. Eine Klage auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe muss nicht erhoben, eine Aufhebung der Lebenspartnerschaft muss nicht beantragt worden sein. (WoGVwV zu § 5 Abs. 1 WoGG)
Handlungsgrundlage
- § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 WoGG § 1 Absatz 1 LPartG § 15 Absatz 5 Satz 1 LPartG
Formularangaben
Eingabe: Sind Sie Lebenspartnerin/Lebenspartner eines Haushaltsmitglieds und leben Sie von diesem nicht dauernd getrennt?
Eingabe: Bitte geben Sie an, ob Sie Lebenspartnerin oder Lebenspartner eines Haushaltsmitglieds sind und von diesem nicht dauernd getrennt leben.
Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner sind Personen gleichen Geschlechts, die im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes erklärt haben, eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen.
Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Lebenspartner sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft ablehnt. Eine häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten oder Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt leben. Eine Klage auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe muss nicht erhoben, eine Aufhebung der Lebenspartnerschaft muss nicht beantragt worden sein.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Abstrakt
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