Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Nicht dauernd getrennt lebende/r Lebenspartner/in eines Haushaltsmitglieds

F00000229 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner sind Personen gleichen Geschlechts, die im Sinne des § 1 (1) LPartG erklärt haben, eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen; Nach § 15 (5) Satz 1 LPartG leben Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Lebenspartner sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft ablehnt. Eine häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten oder Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt leben. Eine Klage auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe muss nicht erhoben, eine Aufhebung der Lebenspartnerschaft muss nicht beantragt worden sein. (WoGVwV zu § 5 (1) WoGG)

Handlungsgrundlage


  • § 5 (1) S. 2 Nr. 2 WoGG; § 1 (1) LPartG; § 15 (5) Satz 1 LPartG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Sind Sie Lebenspartnerin/Lebenspartner eines Haushaltsmitglieds und leben Sie von diesem nicht dauernd getrennt?
Ausgabe: Nicht dauernd getrennt lebender Lebenspartnerin / lebender Lebenspartner eines Haushaltsmitglieds

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie an, ob Sie Lebenspartnerin oder Lebenspartner eines Haushaltsmitglieds sind und von diesem nicht dauernd getrennt leben. Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner sind Personen gleichen Geschlechts, die im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes erklärt haben, eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen. Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Lebenspartner sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft ablehnt. Eine häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt leben. Eine Aufhebung der Lebenspartnerschaft muss nicht beantragt worden sein.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


migrationsverhindernde Fehler bereinigt