Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
F00000230• Version 1.1•
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Inhalt
Definition
Eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft, die daneben keine weiteren Lebensgemeinschaften gleicher Art zulässt. Sie zeichnet sich durch eine innere Bindung aus, die ein gegenseitiges Einstehen füreinander begründet und damit über eine reine Wohngemeinschaft hinausgeht. Die Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft muss nach verständiger Würdigung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft ähnlich sein. (WoGVwV zu § 5 Abs. 2 WoGG) Wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen: § 7 Abs. 3a SGB II: "Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner 1. länger als ein Jahr zusammenleben, 2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, 3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder 4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen." Die volle Beweislast für das Nichtbestehen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft liegt bei den Partnerinnen oder Partnern, welche die Wohnung gemeinsam bewohnen. Die bloße Behauptung ist für den Nachweis, dass eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft nicht besteht, nicht ausreichend. Die gelegentliche Betreuung von Kindern ist keine gemeinsame Versorgung von Kindern im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3. (WoGVwV zu § 5 Abs. 2 WoGG)
Handlungsgrundlage
- § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 WoGG § 5 Abs. 2 WoGG § 7 Abs. 3a SGB II
Formularangaben
Eingabe: Leben Sie in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft, also in einer nichtehelichen Partnerschaft, in der Sie Verantwortung füreinander tragen und füreinander einstehen?
Ausgabe: Leben in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft, also in einer nichtehelichen Partnerschaft, in der Verantwortung füreinander getragen und füreinander eingestanden wird
Ausgabe: Leben in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft, also in einer nichtehelichen Partnerschaft, in der Verantwortung füreinander getragen und füreinander eingestanden wird
Eingabe: Bitte geben Sie an, ob sie in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft oder in einer nichtehelichen Partnerschaft, in welcher Sie Verantwortung füreinander tragen und füreinander einstehen, leben.
Eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft, die daneben keine weiteren Lebensgemeinschaften gleicher Art zulässt. Sie zeichnet sich durch eine innere Bindung aus, die ein gegenseitiges Einstehen füreinander begründet und damit über eine reine Wohngemeinschaft hinausgeht. Die Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft muss nach verständiger Würdigung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft ähnlich sein. (
Wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen (Die gelegentliche Betreuung von Kindern ist keine gemeinsame Versorgung von Kindern) oder
4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Auch wenn von diesen Punkten einer oder mehrere zutreffen, muss jedoch keine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vorliegen.
Die volle Beweislast für das Nichtbestehen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft liegt in diesem Fall bei den Partnerinnen oder Partnern, welche die Wohnung gemeinsam bewohnen. Die bloße Behauptung, dass keine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft besteht, ist für den Nachweis nicht ausreichend.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
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Rechtsnormgebunden
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