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Anzahl der Personen, die verwandt oder verschwägert sind

F00000231 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Verwandte gerader Linie: (Ur-)Großeltern, Eltern, Kinder (auch die Kinder der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners nach dem LPartG) und (Ur-)Enkel; Verwandte des zweiten und dritten Grades in der Seitenlinie: Geschwister, Onkel, Tanten, Nichten und Neffen; Verschwägert in gerader Linie: Verwandten in gerader Linie des Ehegatten, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners (z. B. Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Stiefkinder); Verschwägert zweiten und dritten Grades in der Seitenlinie: Verwandten zweiten und dritten Grades des Ehegatten, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners (z. B. Schwägerin, Schwager), WoGVwV zu § 5 Abs. 1 WoGG

Handlungsgrundlage


  • § 9 Abs. 5 SGB II

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Davon sind folgende Anzahl an Personen mit mir verwandt oder verschwägert.

Hilfetext

Eingabe: Als verwandt oder verschwägert gelten folgende Verwandtschaftsverhältnisse: 1. Verwandte gerader Linie: (Ur-)Großeltern, Eltern, Kinder, Kinder der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners und (Ur-)Enkel 2. Verwandte des zweiten und dritten Grades in der Seitenlinie: Geschwister, Onkel, Tanten, Nichten und Neffen 3. Verschwägert in gerader Linie: Verwandten in gerader Linie des Ehegatten, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners (z. B. Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Stiefkinder) 4. Verschwägert zweiten und dritten Grades in der Seitenlinie: Verwandten zweiten und dritten Grades des Ehegatten, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners (z. B. Schwägerin, Schwager)

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

num_int

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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