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Größe des gewerblich oder beruflich genutzten Wohnraums

F00000261 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


§ 15 Abs. 1 WoGV: " In den Fällen des § 11 Abs. 2 Nr. 1 des Wohngeldgesetzes bleibt die Belastung insoweit außer Betracht, als sie auf die in § 9 Abs. 2 und 3 dieser Verordnung bezeichneten Räume oder Flächen entfällt, die ausschließlich gewerblich oder beruflich benutzt werden. Soweit die Belastung auf Räume oder Flächen entfällt, die zum Wirtschaftsteil einer Kleinsiedlung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle gehören, wird sie jedoch berücksichtigt, soweit sie nicht nach § 11 Abs. 2 und 3 des Wohngeldgesetzes außer Betracht bleiben."

Handlungsgrundlage


  • § 11 Abs. 2 Nr. 1 WoGG § 15 Abs. 1 WoGV § 9 Abs. 2 und 3 WoGG Nr. 11.21 WoGVwV (Teil A)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Wird ein Teil Ihrer Wohnung gewerblich oder beruflich genutzt?

Hilfetext

Eingabe: lin m²

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

num

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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