Größe des gewerblich oder beruflich genutzten Wohnraums
F00000261• Version 1.0•
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Inhalt
Definition
§ 15 Abs. 1 WoGV: " In den Fällen des § 11 Abs. 2 Nr. 1 des Wohngeldgesetzes bleibt die Belastung insoweit außer Betracht, als sie auf die in § 9 Abs. 2 und 3 dieser Verordnung bezeichneten Räume oder Flächen entfällt, die ausschließlich gewerblich oder beruflich benutzt werden. Soweit die Belastung auf Räume oder Flächen entfällt, die zum Wirtschaftsteil einer Kleinsiedlung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle gehören, wird sie jedoch berücksichtigt, soweit sie nicht nach § 11 Abs. 2 und 3 des Wohngeldgesetzes außer Betracht bleiben."
Handlungsgrundlage
- § 11 Abs. 2 Nr. 1 WoGG § 15 Abs. 1 WoGV § 9 Abs. 2 und 3 WoGG Nr. 11.21 WoGVwV (Teil A)
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