Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
F00000286• Version 1.0•
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Inhalt
Definition
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind der Gewinn aus dieser Tätigkeit (§§ 4–7k, 13a EStG). Von den Betriebseinnahmen werden die Betriebsausgaben abgezogen. Der nur für § 2 Abs. 4 EStG bedeutsame Freibetrag nach § 13 Abs. 3 EStG wird nicht abgezogen (KSU/Schulte Rn. 37). Nicht abgezogen werden ferner der Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen für kleinere und mittlere Unternehmen (§ 14 Abs. 2 S. 2).
Handlungsgrundlage
- §§ 4–7k, 13a EStG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Abstrakt
Versionshinweis
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