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Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

F00000286 Version 1.2 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind der Gewinn aus dieser Tätigkeit (§§ 4–7k, 13a EStG). Von den Betriebseinnahmen werden die Betriebsausgaben abgezogen. Der nur für § 2 Abs. 4 EStG bedeutsame Freibetrag nach § 13 Abs. 3 EStG wird nicht abgezogen (KSU/Schulte Rn. 37). Nicht abgezogen werden ferner der Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen für kleinere und mittlere Unternehmen (§ 14 Abs. 2 S. 2).

Handlungsgrundlage


  • §§ 4–7k EStG, § 13a EStG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

num_currency

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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