Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung
F00000290• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Welche Einkünfte zu jenen aus Vermietung und Verpachtung gehören, ergibt sich aus § 21 EStG. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 8–9a EStG). Dieser wird nach steuerrechtlichen Vorschriften ermittelt.
Handlungsgrundlage
- § 21 EStG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Harmonisiert
Versionshinweis
Strukturelementart geändert. Ausgabebezeichnung eingefügt.