Datum der Ablehnung der Transferleistung
F00000426• Version 1.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
(3) S. 1 enthält eine gegenüber § 28 SGB X vorrangige Regelung (KSU/Schulte Rn. 29) zur rückwirkenden Bewilligung des Wohngeldes. Voraussetzung ist, dass eine Transferleistung nach § 7 (1) abgelehnt wurde (KSU/Schulte Rn. 27). Bei dem Leistungsausschluss nach § 20 (2) gilt (3) S. 1 nicht (KSU/Schulte Rn. 32).
Handlungsgrundlage
- § 8 (1) S. 1 und S. 2 Nr. 2 WoGG; § 25 (3) WoGG; § 25 (4) S. 2 WoGG
Formularangaben
Eingabe: Die Leistung wurde abgelehnt am:
Ausgabe: Datum der Ablehnung der Transferleistung
Ausgabe: Datum der Ablehnung der Transferleistung
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden