Beschäftigungsort
F00000499• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Angabe des Beschäftigungsorts: am angegebenen Firmensitz / an einer anderen Betriebsstätte / in Heimarbeit (gemäß Heimarbeitsgesetz) / an wechselnden Tätigkeitsorten
Handlungsgrundlage
- § 8 MuSchG; § 10 MuSchG
Formularangaben
Eingabe: Die Person übt die Tätigkeit überwiegend aus:
Ausgabe: Angabe, wo die Person die Tätigkeit ausübt:
Ausgabe: Angabe, wo die Person die Tätigkeit ausübt:
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden