Nachweis Höhe der Miete
F00000567• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Als Nachweis für die Höhe der Miete kann die wohngeldberechtigte Person den Mietvertrag und auch ein Mietänderungsschreiben oder eine Vermieterauskunft vorlegen, es sei denn, es liegen Anhaltspunkte vor, dass eine Vermieterauskunft erforderlich ist.
Handlungsgrundlage
- Nr. 9.12 WoGVwV (Teil A) Nr. 23.11 WoGVwV (Teil A)
Formularangaben
Eingabe: Zum Nachweis der Höhe der Miete können Sie neben den Mietvertrag z.B. Mieterhöhungs- oder Mietminderungsschreiben oder eine Vermieterauskunft vorlegen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Automatisch erzeugte Version