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Nachweis Höhe der Miete

F00000567 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Als Nachweis für die Höhe der Miete kann die wohngeldberechtigte Person den Mietvertrag und auch ein Mietänderungsschreiben oder eine Vermieterauskunft vorlegen, es sei denn, es liegen Anhaltspunkte vor, dass eine Vermieterauskunft erforderlich ist.

Handlungsgrundlage


  • Nr. 9.12 WoGVwV (Teil A) Nr. 23.11 WoGVwV (Teil A)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Bitte laden Sie Ihren Mietvertrag hoch

Hilfetext

Eingabe: Zum Nachweis der Höhe der Miete können Sie neben den Mietvertrag z.B. Mieterhöhungs- oder Mietminderungsschreiben oder eine Vermieterauskunft vorlegen.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Automatisch erzeugte Version