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Nachweis Höhe der Miete

F00000567 Version 1.3 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Als Nachweis für die Höhe der Miete kann die wohngeldberechtigte Person den Mietvertrag und auch ein Mietänderungsschreiben oder eine Vermieterauskunft vorlegen, es sei denn, es liegen Anhaltspunkte vor, dass eine Vermieterauskunft erforderlich ist.

Handlungsgrundlage


  • Nr. 9.12 WoGVwV (Teil A); Nr. 23.11 WoGVwV (Teil A)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Mietvertrag, Mieterhöhungs- oder Mietminderungsschreiben, Vermieterauskunft

Hilfetext

Eingabe: Bitte reichen Sie Ihren Mietvertrag sowie Nachweise über die aktuelle Höhe der Miete ein (neben dem Mietvertrag z. B. Mieterhöhungs- oder Mietminderungsschreiben, Vermieterauskunft).

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden