Teil- bzw. Vollzeit
F00000606• Version 2.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 46 Abs. 3 BAföG i.V.m. BAföG-FormblattVwV 2020
Formularangaben
Eingabe: An Hochschulen liegt eine Vollzeitausbildung in der Regel vor, wenn im Durchschnitt pro Semester 30 ECTS-Leistungspunkte vergeben werden. Im schulischen Bereich muss die Unterrichtszeit mindestens 20 Zeitstunden pro Woche betragen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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