Hinweis zu Vermögen
F00000656• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Als Vermögen gilt dabei insbesondere Geld (bar oder auf der Bank), Wertpapiere (z.B. Aktien), nicht bewohnte Immobilien oder Grundstücke.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Automatisch erzeugte Version