Förderungsnummer
F00000663• Version 1.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 46 Abs. 3 BAföG i.V.m. BAföG-FormblattVwV 2020
Formularangaben
Eingabe: Die Förderungsnummer enthält in der Regel 12-15 Ziffern und setzt sich aus der Amtsnummer und Ihrer Förderungsnummer zusammen, in einigen Bundesländern enthält sie eine Prüfkennziffer. Sie wird Ihnen von Ihrem Amt mitgeteilt und ist als Referenznummer auf dem Anschreiben von Ihrem Amt enthalten. In manchen Fällen wird die Amtsnummer von der Förderungsnummer getrennt angegeben, in einigen Fällen zusammengesetzt mit einem Trennzeichen. Die Amtsnummer muss aus drei, die Förderungsnummer kann aus bis zu zwölf Ziffern bestehen. Bei kürzeren Nummern müssen Sie eventuell nach der 3. Ziffer füllende Nullen ergänzen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
migrationsverhindernde Fehler bereinigt