Lebensversicherungen Wert
F00000676• Version 2.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Handlungsgrundlage
- § 46 Abs. 3 BAföG i.V.m. BAföG-FormblattVwV 2016
Formularangaben
Eingabe: Bei Lebensversicherungen ist der aktuelle Rückkaufswert anzugeben und zu belegen, außerdem ist ein Nachweis aller bisher in die Lebensversicherung eingezahlten Beträge vorzulegen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Strukturelementart geändert. Ausgabebezeichnung eingefügt.