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Steuerliche Identifikationsnummer (Hinweis Datenübermittlungsverfahren)

F00000708 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Steuerliche Identifikationsnummer mit Hinweis Datenübermittlungsverfahren

Handlungsgrundlage


  • § 46 Abs. 3 BAföG i.V.m. BAföG-FormblattVwV 2016

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Steueridentifikationsnummer

Hilfetext

Eingabe: Die Angabe Ihrer Steueridentifikationsnummer ist für das gesetzlich vorgeschriebene Datenübermittlungsverfahren nach § 10 Abs. 4b EStG zwingend erforderlich.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Strukturelementart geändert. Ausgabebezeichnung eingefügt.