Familienstand (inkl. dauernd getrennt lebend)
F00000982• Version 2.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Handlungsgrundlage
- § 46 Abs. 3 BAföG i.V.m. BAföG-FormblattVwV 2016
Formularangaben
Eingabe: Die Angaben dauernd getrennt lebend, verwitwet und geschieden sind auch anzukreuzen, wenn Sie in einer nach § 1 LPartG eingetragenen Lebenspartnerschaft dauernd getrennt leben, der eingetragene Lebenspartner verstorben ist bzw. die eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Strukturelementart geändert. Ausgabebezeichnung eingefügt.