Lebensbereiche der Betreuung
F00001133• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 1902 BGB
Formularangaben
Eingabe: Die Betreuung gilt für folgende Lebensbereiche:
Ausgabe: Betreuung gilt für folgende Lebensbereiche:
Ausgabe: Betreuung gilt für folgende Lebensbereiche:
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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