Waisenrente / Waisengeld
F00001222• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Bezug von Waisengeld oder Waisenrente: Ja, wird bezogen. / Nein, wird nicht bezogen. Der Antrag wurde abgelehnt. / Nein, wird nicht bezogen. Die Leistung wurde beantragt. / Nein, wird nicht bezogen. Ein Antrag wurde nicht gestellt.
Handlungsgrundlage
- § 1 (1) Nr. 3 UVG; § 2 (3) Nr. 2 UVG; Nr. 1.6. UVG-RL
Formularangaben
Eingabe: Wird Waisengeld oder Waisenrente bezogen?
Ausgabe: Bezug von Waisengeld oder Waisenrente
Ausgabe: Bezug von Waisengeld oder Waisenrente
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden