Leistungen von Verwandten und Verschwägerten
F00001279• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 9 Abs. 5 SGB II
Formularangaben
Die Person erhält Leistungen (z. B. unentgeltliche Unterkunft, Taschengeld) von Verwandten oder Verschwägerten, die mit ihr eine Haushaltsgemeinschaft bilden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
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