Verwandte/Verschwägerte ist Eigentümerin bzw. Eigentümer oder Mieterin bzw. Mieter der Wohnung
F00001283• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 22 Abs. 1 SGB II
Formularangaben
Eingabe: Die/Der Verwandte/Verschwägerte ist Eigentümerin bzw. Eigentümer oder Mieterin bzw. Mieter der Wohnung, in der die Bedarfsgemeinschaft lebt
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Abstrakt
Versionshinweis
Automatisch erzeugte Version