Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Verpflichtungserklärung

F00001745 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §§ 66 (2), 67 (1), 68 (1)-(2) AufenthG; Nr. 66.2.1.1 AllgVwV zum AufenhG; bundeseinheitliches Formular der Verpflichtungserklärung

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Verpflichtungserklärung

Hilfetext

Eingabe: Ich verpflichte mich gegenüber der Ausländerbehörde oder Auslandsvertretung für einen Zeitraum von fünf Jahren sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt der ausländischen Person einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, zum Beispiel Arztbesuch, Medikamente, Krankenhausaufenthalt. Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch der ausländischen Person beruhen, zum Beispiel Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz, im Gegensatz zu Leistungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen. Trotz dieser Verpflichtungserklärung ist die ausländische Person verpflichtet, einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz bei der zuständigen Auslandsvertretung nachzuweisen. Ich verpflichte mich darüber hinaus die Kosten der Ausreise, sowie einer möglichen Abschiebung, Zurückschiebung, Zurückweisung und der Durchsetzung einer räumlichen Beschränkung zu erstatten. Diese Kosten umfassen 1.die Beförderungs- und sonstigen Reisekosten für die ausländische Person innerhalb des Bundesgebiets und bis zum Zielort außerhalb des Bundesgebiets, 2. die bei der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme entstehenden Verwaltungskosten einschließlich der Kosten für die Abschiebungshaft und der Übersetzungs- und Dolmetscherkosten und die Ausgaben für die Unterbringung, Verpflegung und sonstige Versorgung der ausländischen Person sowie 3. sämtliche durch eine erforderliche Begleitung entstehenden Kosten einschließlich der Personalkosten. Hinsichtlich der Berechnung der Personalkosten gelten die allgemeinen Grundsätze zur Berechnung von Personalkosten der öffentlichen Hand. Der Erstattungsanspruch mir gegenüber steht der Behörde zu, die entsprechende Mittel für die ausländische Person aufgewendet hat.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden