Funktion des elektronischen Identitätsnachweises
F00002021• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 21 (2) PAuswG; § 28 (1) Nr. 5 PAuswV
Formularangaben
Eingabe: Beschreiben Sie kurz das dem Antrag zu Grunde liegende Interesse an einer Berechtigung. Geben Sie an, welche Funktion der elektronische Identitätsnachweis erfüllen soll.
Ausgabe: Kurze Beschreibung das dem Antrag zu Grunde liegende Interesses an einer Berechtigung. Angabe, welche Funktion der elektronische Identitätsnachweis erfüllen soll.
Ausgabe: Kurze Beschreibung das dem Antrag zu Grunde liegende Interesses an einer Berechtigung. Angabe, welche Funktion der elektronische Identitätsnachweis erfüllen soll.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden