Ärztliches Zeugnis (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
F00002035• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 5 (1) MuSchG; § 28 (1) MuSchG
Formularangaben
Eingabe: Fügen Sie ein ärztliches Zeugnis (in Kopie) bei, welches die Unbedenklichkeit der Beschäftigung der schwangeren oder stillenden Person bis 22 Uhr bescheinigt.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden