Nachweis: Erforderlichkeit Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen
F00002036• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Nachweis der Erforderlichkeit der Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen
Handlungsgrundlage
- § 5 (2) MuSchG; § 6 (2) MuSchG
Formularangaben
Eingabe: Fügen Sie einen Nachweis (in Kopie) bei, aus dem hervorgeht, dass die Teilnahme zu Ausbildungszwecken zu dieser Zeit (Ausbildungsveranstaltungen bis 22:00 Uhr) erforderlich ist.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden