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Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen (Mutterschutz)

F00002420 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Planung der Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen (20 bis 22 Uhr)

Handlungsgrundlage


  • § 5 (2) MuSchG; § 6 (2) MuSchG; § 27 (1) MuSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen bis 22 Uhr ist zu Ausbildungszwecken zu dieser Zeit erforderlich.

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden