Hinweis Einnahmen
F00002578• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 14 WoGG; § 15 WoGG; § 23 WoGG; § 24 (1-2) WoGG; § 25 (1-2) WoGG; § 27 WoGG; § 60 SGB I; Nr. 14.101 WoGVwV (Teil A); § 16 S. 1 Nr. 1-3 WoGG; Nr. 14.107 (4) WoGvwV (Teil A); § 2 EStG; § 9a EStG
Formularangaben
Es sind alle Einnahmen (Geld- und Sachleistungen) anzugeben.
Alleinlebende Personen, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten, sind in der Regel nicht wohngeldberechtigt. In diesem Fall empfehlen wir der Person, Kontakt mit der Wohngeldbehörde aufzunehmen, um die Anspruchsberechtigung zu klären.
Beispiele für Art der Einnahmen (nicht abschließend):
- Arbeitslosengeld
- Ausbildungsvergütung
- Ausländische Einkünfte
- BAföG oder BAB
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen/Dividenden)
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Elterngeld/Mutterschaftsgeld
- Gehalt (auch bei Nebentätigkeit oder geringfügiger Beschäftigung, Minijob)
- Geld von anderen Personen, die nicht zum Haushalt gehören (z. B. von den Großeltern)
- Krankengeld
- Kurzarbeitergeld
- Renten, Pensionen
- Sachleistungen
- Unterhalt/Unterhaltsvorschuss
- Vermietung/Verpachtung
- Weihnachts- und Urlaubsgeld
- Sonstiges (z. B. ehrenamtliche Tätigkeiten)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden