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Hinweis Einnahmen

F00002578 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


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Handlungsgrundlage


  • § 14 WoGG; § 15 WoGG; § 23 WoGG; § 24 (1-2) WoGG; § 25 (1-2) WoGG; § 27 WoGG; § 60 SGB I; Nr. 14.101 WoGVwV (Teil A); § 16 S. 1 Nr. 1-3 WoGG; Nr. 14.107 (4) WoGvwV (Teil A); § 2 EStG; § 9a EStG

Gültig ab

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Gültig bis

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Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Wichtig zu wissen
Ausgabe: Hinweis Einnahmen

Hilfetext

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Feldart

label

Inhalt

Es sind alle Einnahmen (Geld- und Sachleistungen) anzugeben. Alleinlebende Personen, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten, sind in der Regel nicht wohngeldberechtigt. In diesem Fall empfehlen wir der Person, Kontakt mit der Wohngeldbehörde aufzunehmen, um die Anspruchsberechtigung zu klären. Beispiele für Art der Einnahmen (nicht abschließend): - Arbeitslosengeld - Ausbildungsvergütung - Ausländische Einkünfte - BAföG oder BAB - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen/Dividenden) - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Einkünfte aus selbstständiger Arbeit - Elterngeld/Mutterschaftsgeld - Gehalt (auch bei Nebentätigkeit oder geringfügiger Beschäftigung, Minijob) - Geld von anderen Personen, die nicht zum Haushalt gehören (z. B. von den Großeltern) - Krankengeld - Kurzarbeitergeld - Renten, Pensionen - Sachleistungen - Unterhalt/Unterhaltsvorschuss - Vermietung/Verpachtung - Weihnachts- und Urlaubsgeld - Sonstiges (z. B. ehrenamtliche Tätigkeiten)

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


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Stichwörter


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Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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