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Hinweis Werbungskosten

F00002579 Version 1.2 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 14 (1) Satz 3 WoGG; Nr. 14.107 (4) WoGvwV (Teil A); § 2 EStG; § 9a EStG; § 60 SGB I

Gültig ab

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Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Wichtig zu wissen
Ausgabe: Hinweis zu Werbungskosten

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Bei der Berechnung des Wohngeldes kann zu Gunsten der Person berücksichtigt werden, wenn sie erhöhte Werbungskosten hat. Werbungskosten sind beispielsweis Kosten für Fahrten zur Arbeit oder Büromaterialien. Der jährliche Pauschbetrag ist 1.000 EUR für Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen und 102 EUR für Rentner/Rentnerinnen. Die Werbungskosten werden analog zum Einkommensteuerrecht berücksichtigt. Wurden im letzten Steuerbescheid erhöhte Werbungskosten geltend gemacht, so können Sie auch diesen als Nachweis einreichen.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden