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Hinweis Belastung

F00002646 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 10 WoGG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Wichtig zu wissen
Ausgabe: Hinweis zur Belastung

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Der Wohngeldanspruch der antragstellenden Person wird auf Basis ihrer Belastung berechnet. Unter Belastung versteht man die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums. Zur Belastung gehören: - Ausgaben für den Kapitaldienst (Tilgung etc.), - eine Pauschale für Instandhaltungs und Betriebskosten, - Grundsteuer, - zu entrichtende Verwaltungskosten. Die folgenden Fragen sind notwendig, damit die Wohngeldbehörde den richtigen Betrag ermitteln kann.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden