Hinweis Belastung
F00002646• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 10 WoGG
Formularangaben
Der Wohngeldanspruch der antragstellenden Person wird auf Basis ihrer Belastung berechnet. Unter Belastung versteht man die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums. Zur Belastung gehören:
- Ausgaben für den Kapitaldienst (Tilgung etc.),
- eine Pauschale für Instandhaltungs und Betriebskosten,
- Grundsteuer,
- zu entrichtende Verwaltungskosten.
Die folgenden Fragen sind notwendig, damit die Wohngeldbehörde den richtigen Betrag ermitteln kann.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden