Hinweis zum Nachweis Zuschüssen zur Aufbringung der Belastung
F00002674• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Wenn möglich, sollen Nachweise mit angefügt werden. Dieser Hinweis weist den Antragsteller darauf hin.
Handlungsgrundlage
- § 11 (2) Satz 1 Nr. 4 WoGG; § 14 (2) Satz 1 Nr. 22 WoGG; Nr. 14.21.22 WoGVwV (Teil A)
Formularangaben
Reichen Sie, wenn möglich, alle Nachweise zu den Zuschüssen bzw. den anderen Leistungen zur Aufbringung der Belastung ein.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden