Hinweis zum Nachweis ersetzte Fremdmittel
F00002692• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Wenn möglich, sollen Nachweise mit angefügt werden. Dieser Hinweis weist den Antragsteller darauf hin.
Handlungsgrundlage
- § 11 (2) WoGV; Nr. 10.08 WoGVwV (Teil A)
Formularangaben
Reichen Sie, wenn möglich, alle Nachweise zu der Ersetzung des Fremdmittels ein, beispielsweise Nachweise über die Verwendung nachträglich aufgenommener Darlehen.
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Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden