Hinweis Ablauf Beschleunigtes Fachkräfteverfahren und einzureichende Unterlagen
F00003035• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 81a (6) AufenthG
Formularangaben
Der Arbeitgeber kann bei Bedarf Informationen bezüglich des Ablaufs des beschleunigten Fachkräfteverfahrens sowie der einzureichenden Unterlagen über die zuständige Ausländerbehörde erhalten.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Fachlich freigegebene Version